Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Gtaatsvertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg- 
Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie 
wegen des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften 
in den Thüringischen Zoll= und Steuer Verein. 
Vom 20. November 1900. 
  
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Stener-Verein betheiligten Souveräne 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen 
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuer-Verein zu Bevoll- 
mächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General- 
Direktor der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre und 
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath lDr. Hermann Johannes; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach: 
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm 
Bießmann; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries; 
Seine Durchlaucht der Regierungsverweser in den Herzogthümern Sachsen- 
Coburg und Gotha im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
von Sachsen-Coburg und Gotha: 
Höchstihren Staatsrath Ernst Schmidt;
	        
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