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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 34. Weimar. 15. Oktober 1901.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bezeichnung des Großherzoglich Sächsischen Amtsgerichts in Weimar als
zuständiges Gericht für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eines verschollenen An-
gehörigen des Großherzogthums in Ermangelung eines letzten inländischen Wohnsitzes, Seite 223. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung eines Mitgliedes der Landessynode, Seite 224. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. Ertheilung des Exequatur Namens des Reichs an den Vice= und Deputy-Generalkonsul
bei dem Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Coburg, Herrn Ernst Gumpert, Seite 224. —
Ministerial- Bekanntmachung, betr. Ersatzwahl eines Landtags-Abgeordneten, Seite 224. — Ministerial=
Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der „New--Vork."“ Lebens--Versicherungs--Gesellschaft in
New-Vork, Seite 225. — Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das
Deutsche Reich, Seite 225.
Ministerial--Bekanntmachungen.
(112) I. Auf Grund des § 961 der Civilprozeßordnung in der Fassung vom
20. Mai 1898 wird Folgendes bestimmt:
Für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eines
verschollenen Angehörigen des Großherzogthums Sachsen wird in Er-
mangelung eines letzten inländischen Wohnsitzes als zuständiges Ge-
richt das Großherzoglich Sächsische Amtsgericht in Weimar bestimmt.
Weimar, am 28. September 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
1901 47