Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

227 
Regierungs-Blatt 
  
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 35. Weimar. 16. Oktober 1901. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ausführung der Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901, 
eite 227. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(118) Zur Ausführung der Prüfungsordnung für Aerzte (Bekanntmachung des 
Reichskanzlers vom 28. Mai 1901) wird hinsichtlich des ärztlichen Prüfungs- 
wesens an der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammtuniversität 
zu Jena bestimmt, was folgt: 
J. 
Die zur Ertheilung der Approbation als Arzt für das Reichsgebiet zu— 
ständigen Behörden des Großherzogthums Sachsen und der Herzogthümer 
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Gotha (§ 1) sind die Ab- 
theilungen für Unterrichtsangelegenheiten der betreffenden Ministerien. 
Die geschäftsführende Behörde ist das Großherzoglich Sächsische Staats-Mi- 
nisterium, Departement des Kultus, an welche daher alle Eingaben, Berichte 
und Gesuche zu richten sind, soweit nicht nachstehend (vergl. Ziffer II und IV) 
etwas anderes bestimmt ist. 
II. 
Die Mitwirkung bei der Entscheidung über Ermächtigung von Kranken— 
häusern und medizinisch-wissenschaftlichen Instituten zur Beschäftigung während 
1901 48
	        
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