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Einziger Paragraph.
Im Gemeindebezirk der Residenzstadt Eisenach kann die Bestattung Ver—
storbener auch im Wege der Feuerbestattung erfolgen.
Die hierzu nöthigen Maßnahmen werden durch Ortsstatut getroffen.
Im Uebrigen ist Unser Staats-Ministerium beauftragt, das zur Ausführung
dieses Ortsgesetzes weiter Erforderliche zu veranlassen.
Zu Urkund dessen ist dieses Ortsgesetz von Uns Hoöchsteigenhändig voll-
zogen und mit Unserem Staatssiegel versehen worden.
Weimar, den 24. Dezember 1901.
Wilhelm Ernst.
Rothe. v. Wurmb. Hunnins.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(142] I. Anläßlich des 25 jährigen Amtsjubiläums des Oberpfarrers Super-
intendenten Küchler in Apolda am 6. August d. J. ist aus freiwilligen
Beiträgen dortiger Gemeindeglieder unter dem Namen „Alfred Küchler-
Stiftung“" eine unter die Verwaltung des Kirchgemeindevorstands gestellte
Stiftung errichtet worden, deren Zinsenertrag, soweit er nicht zunächst zum
Kapital geschlagen werden soll, zur Beschaffung von Bibeln und Gesangbüchern
für arme, aber fleißige und wohlgesittete Schüler und Schülerinnen der
Bürgerschule Apoldas bestimmt ist. Diese Stiftung hat unterm heutigen
Tage die Genehmigung erhalten.
Weimar, den 20. Dezember 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
Nothe.