Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Die Rechnungsämter haben die Hebeverzeichnisse, soweit es noch nicht ge— 
schehen ist, den Ortssteuereinnahmen unter Bezugnahme auf diese Bekannt— 
machung zuzustellen. 
Wegen Beitreibung der etwa verbleibenden Reste ist nach § 55 der Aus- 
führungsverordnung vom 24. Mai 1899 (Reg.-Bl. S. 291) zu verfahren. 
Weimar, am 2. Mai 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
[47]) II. Es wird zur Kenntniß gebracht, daß auf der Umhüllung der Diph- 
therieserum-Fläschchen künftig der Inhalt in Cubikcentimetern und in Immu- 
nisirungseinheiten aufgedruckt werden wird. Als Farbe der Umhüllung bezw. 
des Etiquetts ist bestimmt worden bei 
200 — 599 Immnunisirungseinheiten gelb, 
600 — 999 „ grün, 
1000 —1499 „ weiß, 
1500 — 1999 „ roth, 
2000 — 2999 „ violett, 
3000 und mehr „ blau. 
Weimar, den 30. April 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[48] III. Von der Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungs-Aktien- 
gesellschaft in Winterthur ist an Stelle des William Schubert in Weimar, 
bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Juli 1898,
	        
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