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Regierungs-Zlatt
für da
Großterzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2 Weimar 7. Jannar 1902
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Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, betr. die parochiale Verbindung des bisher zur Pfarrei Burgau gehörigen
Filials Ammerbach und des bisher zur Pfarrei Bucha gehbrigen Filials Neunsdorf mit der von der Herzog-
lich Sachsen-Meiningischen Kirchenregierung in Lichtenhain zu errichtenden Pfarrstelle, sowie die Auflösung
des bisherigen Parochia verhältnisses zwischen Lichtenhain und Jena, bez. Wenigenjena, Seite 5.
Ministerial-Bekanntmachung.
[7) Der mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
abgeschlossene, am 1. Juli 1903 in Kraft tretende Vertrag vom 9./20. De-
zember 1901, betreffend die parochiale Verbindung des bisher zur Pfarrei
Burgau gehörigen Filials Ammerbach und des bisher zur Pfarrei Bucha
gehörigen Filials Nenusdorf mit der von der Herzoglich Sachsen-Meiningischen
Kirchenregierung in Lichtenhain zu errichtenden Pfarrstelle, sowie die Auf-
lösung des bisherigen Parochialverhältnisses zwischen Lichtenhain und Jena,
bez. Wenigenjena, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Januar 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.
1902 2