Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

Amtsgerichtsbezirk  ..  Jahr  19

Gemeinde  -----ttr.t...A

Aufgebotsverzeichnis.

B.  Die  auf  Ersuchen  dentscher  Standesbeamten  verkündeten  Aufgebote.

Vorschrift.
1.  Der  Standesbeamte  ist  verpflichtet,  ein  Verzeichnis  der  von  ihm  auf  Ersuchen
verkündeten  Aufgebote  nach  Formular  VIII  B.  zu  führen.
2.  Die  Einträge  erfolgen  unter  in  jeder  Abteilung  besonders  fortlaufenden,  alljährlich
  von  vorn  beginnenden  Ordnungszahlen.

3.  Dies  Formular  kann  auch  für  die  dritte  Abteilung  §  53  benützt  werden.  In
diesem  Falle  ist  oben  B  durch  C  und  „deutscher“  durch  „ausländischer“  zu
ersetzen.

Formular  VIII.  B.  der  Unterweisung  §  53.