Amtsgerichtsbezirk .. Jahr 19
Gemeinde -----ttr.t...A
Aufgebotsverzeichnis.
B. Die auf Ersuchen dentscher Standesbeamten verkündeten Aufgebote.
Vorschrift.
1. Der Standesbeamte ist verpflichtet, ein Verzeichnis der von ihm auf Ersuchen
verkündeten Aufgebote nach Formular VIII B. zu führen.
2. Die Einträge erfolgen unter in jeder Abteilung besonders fortlaufenden, alljährlich
von vorn beginnenden Ordnungszahlen.
3. Dies Formular kann auch für die dritte Abteilung § 53 benützt werden. In
diesem Falle ist oben B durch C und „deutscher“ durch „ausländischer“ zu
ersetzen.
Formular VIII. B. der Unterweisung § 53.