Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Es wird solches mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, 
daß auch eine etwaige spätere Anderung in der Person des Kommissars oder 
dessen Stellvertreters seinerzeit bekannt gemacht werden wird. 
Weimar, am 23. Dezember 1903. 
Der Präsident 
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts. 
Bachmann. 
(130] Das 47. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 3003 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 11. Dezember 1903. 
3004 Bekanntmachung, betr. Abänderung des dem Gesetz über Kinder- 
arbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 11 3beigegebenen Verzeichnisses; vom 17. Dezember 1903. 
3005 Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, 
§ 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen 
Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113); vom 
17. Dezember 1903. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 56 
und 57: 
S. 721 Brennsteuervergütung für Alkohol. 
722 Bekanntmachung, betr. die Befreiung von Beamten der Sparkasse 
der Stadt Straßburg i. E. von der Verpflichtung zur Invaliden= 
versicherung. 
725 Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich für das Jahr 1904. 
727 Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschierender 2c. Truppen 
zu vergütenden Beträge für das Jahr 1904. 
727 Veränderungsnachweis der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher 
Tagearbeiter. 
730 Abänderung der Telegraphenordnung vom 9. Juni 1897. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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