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Es wird solches mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß auch eine etwaige spätere Anderung in der Person des Kommissars oder
dessen Stellvertreters seinerzeit bekannt gemacht werden wird.
Weimar, am 23. Dezember 1903.
Der Präsident
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts.
Bachmann.
(130] Das 47. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 3003 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 11. Dezember 1903.
3004 Bekanntmachung, betr. Abänderung des dem Gesetz über Kinder-
arbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs-
Gesetzbl. S. 11 3beigegebenen Verzeichnisses; vom 17. Dezember 1903.
3005 Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von den Vorschriften des § 12,
§ 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen
Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113); vom
17. Dezember 1903.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 56
und 57:
S. 721 Brennsteuervergütung für Alkohol.
722 Bekanntmachung, betr. die Befreiung von Beamten der Sparkasse
der Stadt Straßburg i. E. von der Verpflichtung zur Invaliden=
versicherung.
725 Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich für das Jahr 1904.
727 Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschierender 2c. Truppen
zu vergütenden Beträge für das Jahr 1904.
727 Veränderungsnachweis der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher
Tagearbeiter.
730 Abänderung der Telegraphenordnung vom 9. Juni 1897.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.