Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

209 
Regierungsblatt 
  
  
  
  
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 24. Weimar. 26. September 1905. 
  
  
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. den Verkehr mit Sprengstoffen, vom 12. September 1905, Seite 209. — 
Ministerialbekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der an der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen 
Gesamtuniversität Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche Vorprüfung, für die Prüfung der Arzte 
und der Zahnärzte und für die pharmazeutische Prüfung, Seite 225. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
die Genehmigung der „Henriette Kühn-Stiftung“ des verstorbenen Postkommissars a. D. Ernst Gustav Kühn 
in Weimar, Seite 226. 
  
Ministerialverordnung. 
[191) In Ausführung eines von dem Bundesrat unter dem 8. Juni d. J. 
gefaßten Beschlusses über den Verkehr mit Sprengstoffen wird unter Vorbehalt 
der über diesen Gegenstand getroffenen internationalen Verabredungen verordnet, 
was folgt: 
§ 1. 
Die nachstehenden Bestimmungen begreifen: 
1. die Versendung von Sprengstoffen auf Land= und Wasserwegen — mit 
Ausnahme des Eisenbahn= und Postverkehrs und des unter militärischer 
Begleitung stattfindenden Verkehrs mit Sprengstoffen und Munitions= 
gegenständen der Militär= und Marineverwaltung sowie der Versendung 
von Sprengstoffen in Kauffahrteischiffen —, 
2. den Handel mit Sprengstoffen, 
3. die Aufbewahrung und Verausgabung von Sprengstoffen innerhalb des 
Betriebs von Bergwerken, Steinbrüchen, Bauten und gewerblichen 
Anlagen, 
1905 37
	        
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