Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 24.) 147
steuergesetzes würde für die Landwirtschaft keine so außerordentliche sein,
wie von vielen Seiten behauptet wäre, es würde nur eine minimale Erhöhung
der Preise für Spiritus und Zucker eintreten. Der Nutzen der
Gesetze werde sein, daß erstens kein weiterer Preisrückgang und keine Verminderung
der Exportprämie eintrete. Beide Gesetze, gegen deren Einzelheiten
er vielfache Bedenken hege, seien geeignet, unseren Nationalwohlstand
zu heben, und ein weiterer Schritt, um den Ruin der Landwirtschaft aufzuhalten.
Er hätte gehofft, daß die Hilfe der Regierung sich nicht nur
auf Zucker und Branntwein, sondern auch auf Hebung der Getreidepreise
erstrecken würde. Diese Hoffnung sei leider unerfüllt geblieben, man habe
seinen Antrag abgelehnt, ohne etwas Besseres an seine Stelle zu setzen. Er
fürchte, daß die Verstimmung, die im Lande herrsche, durch die abwartende
Haltung der Regierung wesentlich verstärkt werden möchte. Warum habe
man kein Börsengesetz, kein Margarinegesetz vorgelegt? (Ruf: Zur Sache !)
Der Reichstag gehe nach Hause, ohne in der Reform der Börse auch nur
einen Schritt gethan zu haben. Hätte Herr v. Bötticher nur ein leeres
Blatt Papier vorgelegt mit der Aufschrift „Börsengesetz“, den Text hätten
wir schon selbst gemacht. (Heiterkeit.) Er hoffe, daß die Regierung die Erhöhung
der Getreidepreise sich werde angelegen sein lassen und entweder
selbst bis zum Herbst einen Entwurf einbringe oder seinen Antrag annehme.
Die Regierung solle in der Verschleppungspolitik nicht länger verharren.
Abg. Meyer-Halle (frs. Vg.) und Abg. Paasche (nl.) werfen dem Grafen
Kanitz vor, agitatorisch gesprochen zu haben; die Konservativen hätten durch
ihr häufiges Fehlen im Reichstag eine intensivere Arbeit verhindert. Abg.
Paasche tadelt heftig die Angriffe auf die Regierung. Abg. Richter (frs.
Vp.): Diese Diskussion am Schlusse der Session beweise wieder, wie unersättlich
die Agrarier wären; der Appetit wachse ihnen mit dem Essen. Den
Antrag Kanitz hätte man rundweg ablehnen sollen, anstatt ihn in der Kommission
hinzuziehen. Die Regierung hätte auch nicht dilatorisch handeln
dürfen, sondern dem Antrag Kanitz wie dem Währungsantrage ein einfaches
„Nein" entgegensetzen müssen. Niemals sei eine Regierung von beiden
Seiten des Hauses so verlassen gewesen, wie die gegenwärtige; die Rechte
greife ja die jetzige Regierung ebenso an, wie diejenige des Grafen Caprivi.
Staatssekretär v. Bötticher: Das Börsengesetz werde voraussichtlich in
nächster Session vorgelegt werden. Die Regierung habe keine Neigung,
eine Session, die an chronischer Beschlußunfähigkeit leide, zu verlängern.
Hierauf wird das Gesetz in namentlicher Abstimmung mit 165 gegen
85 Stimmen angenommen. Dafür stimmen die Rechte, die Nationalliberalen
mit wenigen Ausnahmen, die Polen, einige Antisemiten und das Zentrum
bis auf ungefähr 15 Mitglieder.
In dritter Beratung wird sodann angenommen das Zuckersteuergesetz,
und der Gesetzentwurf über die kaiserliche Schutztruppe in
Südwestafrika und Kamerun.
Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe verliest eine kaiserliche
Botschaft, die den Reichstag schließt. Präsident v. Buol hebt die Sitzung
mit einem Hoch auf den Kaiser auf.
Übersicht über die Thätigkeit des Reichstags.
Nach der vom Präsidenten am Schlusse der Sitzung gegebenen
Geschäftsübersicht war der Reichstag vom 5. Dezember 1894 bis 24. Mai
1895 171 Tage versammelt. Es haben während dieser Zeit: 99 Plenarsitzungen,
424 Sitzungen der Abteilungen, 277 Sitzungen der verschiedenen
Kommissionen stattgefunden. Seitens der verbündeten Regierungen wurden
folgende Vorlagen dem Reichstag unterbreitet: 27 Gesetzentwürfe, einschließ- 10*