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Sattel- und Muldenlinien werden durch stark punktierte Linien mit
zwei einander gegenüberstehenden Pfeilen in der Art angedeutet, daß
deren Spitzen bei Sattellinien von einander abgewendet, bei Mulden-
linien einander zugekehrt sind.
16. Alle wichtigen Markscheiderzeichen sind mit dem Datum zu versehen.
An alle Hängebänke, Füllörter, Bremsberge sowie an alle sonstigen
wichtigen Punkte in der Grube, namentlich da, wo die Höhenverhält-
nisse wechseln, sind die Höhenzahlen beizuschreiben (Teufenzahlen in
Schächten und Bohrlöchern schwarz, in den Grubenräumen blau).
17. Sprünge und sonstige Verwerfungen sind durch eine schwarze gerissene
Linie mit einem in der Richtung des Einfallens verwaschenen orange-
farbenen Pinselstriche darzustellen. Die Richtung des Einfallens ist
außerdem durch einen kleinen Pfeil und der Einfallwinkel durch eine
beigesetzte Gradzahl anzugeben.
Die Erzführung der Gänge ist durch eine Strichelung oder Streifung
in der Sohlenfarbe darzustellen, wobei die arme oder reiche Erzführung
durch dichtere Strichelung oder breitere Streifung angedeutet werden kann.
Ist es wünschenswert, die auf derselben Lagerstätte vorkommenden
verschiedenen Erze zu kennzeichnen, so muß der Riß eine erklärende
Farbenangabe erhalten.
18. Bei Profilen und Querschlägen oder geologischen Darstellungen müssen
die Mineral= und Gebirgsarten durch Farben und Signaturen bezeichnet
werden, die in einer Farbentafel zusammenzustellen sind.
Die Farbentafel ist auf dem Titelblatt des Grubenbildes voll-
ständig, auf den anderen Blättern nur soweit anzubringen, als dies
zum Verständnis des Blattes erforderlich ist.
2. Fundamentalrisse.
8 28.
Für jede markscheiderische Aufnahme ist ein Fundamentalriß anzufertigen,
der die Grundlage aller übrigen Risse bildet.
Die Fundamentalrisse sind in ihrer Ausführung das genaue Vorbild der
Spezial-, Grund= und Saigerrisse.
Fundamentalrisse sind ausschließlich aus einzelnen Bogen des besten
Zeichenpapiers (Büttenpapier) von 102 cm Länge und 67 cm Breite her-