Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Sattel- und Muldenlinien werden durch stark punktierte Linien mit 
zwei einander gegenüberstehenden Pfeilen in der Art angedeutet, daß 
deren Spitzen bei Sattellinien von einander abgewendet, bei Mulden- 
linien einander zugekehrt sind. 
16. Alle wichtigen Markscheiderzeichen sind mit dem Datum zu versehen. 
An alle Hängebänke, Füllörter, Bremsberge sowie an alle sonstigen 
wichtigen Punkte in der Grube, namentlich da, wo die Höhenverhält- 
nisse wechseln, sind die Höhenzahlen beizuschreiben (Teufenzahlen in 
Schächten und Bohrlöchern schwarz, in den Grubenräumen blau). 
17. Sprünge und sonstige Verwerfungen sind durch eine schwarze gerissene 
Linie mit einem in der Richtung des Einfallens verwaschenen orange- 
farbenen Pinselstriche darzustellen. Die Richtung des Einfallens ist 
außerdem durch einen kleinen Pfeil und der Einfallwinkel durch eine 
beigesetzte Gradzahl anzugeben. 
Die Erzführung der Gänge ist durch eine Strichelung oder Streifung 
in der Sohlenfarbe darzustellen, wobei die arme oder reiche Erzführung 
durch dichtere Strichelung oder breitere Streifung angedeutet werden kann. 
Ist es wünschenswert, die auf derselben Lagerstätte vorkommenden 
verschiedenen Erze zu kennzeichnen, so muß der Riß eine erklärende 
Farbenangabe erhalten. 
18. Bei Profilen und Querschlägen oder geologischen Darstellungen müssen 
die Mineral= und Gebirgsarten durch Farben und Signaturen bezeichnet 
werden, die in einer Farbentafel zusammenzustellen sind. 
Die Farbentafel ist auf dem Titelblatt des Grubenbildes voll- 
ständig, auf den anderen Blättern nur soweit anzubringen, als dies 
zum Verständnis des Blattes erforderlich ist. 
2. Fundamentalrisse. 
8 28. 
Für jede markscheiderische Aufnahme ist ein Fundamentalriß anzufertigen, 
der die Grundlage aller übrigen Risse bildet. 
Die Fundamentalrisse sind in ihrer Ausführung das genaue Vorbild der 
Spezial-, Grund= und Saigerrisse. 
Fundamentalrisse sind ausschließlich aus einzelnen Bogen des besten 
Zeichenpapiers (Büttenpapier) von 102 cm Länge und 67 cm Breite her-
	        
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