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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 5, 6
und 7:
S.
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Abgabe von Süßstofftäfelchen in den Apotheken ohne ärztliche Anweisung;
— Ermächtigung der Zolldirektivbehörden zur Erteilung
verbindlicher Auskunft in Zolltarifangelegenheiten; —
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige
Deutsche, welche ihren dauernden Aufenthalt in China haben.
Erscheinen der Blätter III und IV der Post= und Eisenbahnkarte
des Deutschen Reichs.
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter. Berichtigung.
Aufhebung gemischter Transitlager und Bestimmungen über die Ausfuhr
usw. des in denselben lagernden ausländischen Getreides.
Taratarif.
„ 103 Holzlager-Zollordnung.
„ 128 Zoll-Stundungsordnung.
Druckfehlerberichtigung.
In Nr. 2 des Regierungsblattes Seite 43 Zeile 3 von oben muß es heißen:
Die Spurweite, im Lichten zwischen den Schienen gemessen, muß in geraden Gleisen
1,435 m betragen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.