Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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erscheinen,  ist  zunächst,  bevor  die  Rippen  durchschnitten  werden,  nur  ein  kleiner
Einschnitt  in  das  Brustfell,  oder  es  sind  nacheinander  in  verschiedenen  Zwischenrippenräumen
  mehrere  kleine  Einschnitte  zu  machen,  wobei  auf  etwa  herausströmendes
  Gas  besonders  zu  achten  ist.

Sodann  wird  jederseits  das  Schlüsselbein  vom  Handgriffe  des  Brustbeins
durch  halbmondförmig  geführte  vertikale  Schnitte  im  Gelenk  getrennt  und  die
erste  Rippe,  sei  es  im  Knorpel,  sei  es  im  Knochen,  mit  Messer  oder
Knochenscheere  durchschnitten,  wobei  die  größte  Vorsicht  anzuwenden  ist,
daß  nicht  die  dicht  darunter  liegenden  Gefäße  verletzt  werden.  Alsdann  wird
das  Zwerchfell,  soweit  es  zwischen  den  Endpunkten  der  genannten  Schnittlinien
angeheftet  ist,  dicht  an  den  Rippenknorpeln  und  dem  Schwertfortsatz  abgetrennt,
das  Brustbein  nach  aufwärts  geschlagen  und  das  Mittelfell  mit  sorgsamer
Vermeidung  jeder  Verletzung  des  Herzbeutels  und  der  großen  Gefäße  durchschnitten.


Nachdem  das  Brustbein  entfernt  ist,  wird  zunächst  der  Zustand  der  Brustfellsäcke,
  namentlich  ein  ungehöriger  Inhalt  derselben  nach  Menge  und  nach
Beschaffenheit,  sowie  der  Ausdehnungszustand  und  das  Aussehen  der  vorliegenden
Lungenteile  festgestellt.  Hat  bei  der  Entfernung  des  Brustbeins  eine  Verletzung
von  Gefäßen  stattgefunden,  so  ist  sofort  eine  Unterbindung  oder  wenigstens  ein
Abschluß  derselben  durch  einen  Schwamm  vorzunehmen,  damit  das  ausfließende
Blut  nicht  in  die  Brustfellsäcke  trete  und  später  das  Urteil  störe.  Die  Zustände
des  Mittelfelles,  insbesondere  das  Verhalten  der  darin  vorhandenen  Brustund
  Thymusdrüse  werden  schon  hier  ermittelt.

Nächstdem  wird  der  Herzbeutel  geöffnet  und  untersucht  und  das  Herz
selbst  geprüft.  Bei  letzterem  ist  Größe,  Gestalt,  Füllung  der  Kranzgefäße  und
der  einzelnen  Abschnitte  (Vorhöfe  und  Kammern),  Farbe  und  Konsistenz  (Leichenstarre)
  zu  bestimmen,  bevor  irgend  ein  Schnitt  in  das  Herz  gemacht  oder  gar
dasselbe  aus  dem  Körper  entfernt  wird.  Sodann  ist,  während  das  Herz  noch
in  seinem  natürlichen  Zusammenhange  sich  befindet,  jede  Kammer  und  jeder
Vorhof  einzeln  zu  öffnen  und  der  Inhalt  jedes  einzelnen  Abschnittes  nach
Menge,  Gerinnungszustand  und  Aussehen  zu  bestimmen,  auch  die  Weite  der
Vorhofskammeröffnung  durch  vorsichtige  Einführung  zweier  Finger  vom  Vorhof
aus  zu  erproben.  Bei  Vergrößerung,  besonders  einseitiger,  des  Herzens  kann
zuerst  ein  horizontaler  Schnitt  durch  die  Mitte  beider  Herzkammern  gelegt  werden,
der  bis  an  das  Herzfell  der  Rückseite  reicht.