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§ 2.
Die Sätze a und b unter I A des § 116 kommen in Wegfall.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, den 6. März 1895.
6 Carl Alexander.
v. Groß. v. Borberg. Rothe.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(20) I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in § 33 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird von dem unterzeichneten
Staatsministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme der Pferde-
und Rindviehbestände
Freitag der 5. April d. J.
hierdurch bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das
weiter Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 4. März 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(211 II. Daß von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft Rhenania
in Köln an Stelle des Kaufmanns Ernst Schleifer zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, Hugo Rötzscher hier zum Hauptagenten für das