Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Die Fördermaschine ist mit einem zuverlässigen selbstschreibenden Geschwindigkeitsmesser 
zu versehen. * 
Alle Verbindungsstücke zwischen Seil und Förderkorb, insbesondere die Königstange und 
die zur Verbindung des Förderkorbes mit dem Förderseile dienenden Ketten, Ringe usw., sowie 
die Fangvorrichtung in allen ihren Teilen müssen im Verhältnis zur Höchstbelastung bei der 
Produktenförderung mindestens zehnfache Sicherheit besitzen, die an Probestücken nachgewiesen 
sein muß. 
Die Ketten und Ringe müssen so eingerichtet sein, daß sie niemals klinken können. 
Es dürfen nur tadellose Federn von genügender Federkraft benutzt werden. 
87. 
Die Förderkörbe müssen mit starkem und dichtem Dach und Boden versehen und seitlich so 
abgeschlossen sein, daß Teile von den Kleidungsstücken der Fahrenden nicht hervorstehen können. 
In Angeln drehbare Verschlußtüren dürfen sich nicht nach außen öffnen. 
88. 
Feste Schachtleitungen müssen durch Schrauben oder Bolzen mit versenkten Köpfen befestigt 
sein. Die Verwendung von Nägeln oder Drahtstiften ist untersagt. 
809. 
Die Füllörter sowie bei mangelnder Tageshelle die Hängebank und der Maschinenraum 
sind mit gut und feuersicher befestigten helleuchtenden Lampen zu versehen. 
8 I10. 
Während der Förderung von Personen muß die übrige Förderung im Schachte ruhen. 
8 11. 
Die in den 8§8 3 und 4 vorgeschriebenen Untersuchungen sind von einer dazu befähigten 
Person (Seilprüfer) auszuführen, die für die vorschriftsmäßige Ausführung verantwortlich ist. 
Die Ergebnisse der Untersuchungen, und zwar auch für jeden einzelnen Draht, sind für 
jedes Seil besonders in zeitlicher Reihenfolge in ein Seilbuch einzutragen, welches von dem vor- 
erwähnten Seilprüfer zu führen ist. Dieser ist für die Richtigkeit der Seilbuchseintragungen 
verantwortlich. ' 
Aus dem Seilbuche müssen sich ergeben der Name und Wohnort des Seilfabrikanten, der 
Tag der Anlieferung, der Tag der Auflegung und der Tag der Ablegung des Seils, die Tage, 
wann die Seilenden abgehauen und untersucht worden sind, die Anzahl und Stärke der Drähte 
und der von ihnen ausgehaltenen Biegungen sowie die Bruchbelastung der Drähte in Kilogramm, 
ferner die Zahl der auf- und abwärts bewegten Förderkörbe, die Förderlast, die Förderhöhe, und 
die Leistung des abgelegten Seils in Tonnen-Kilometern sowie die Unterschrift des Seilprüfers.
	        
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