154
[(95] IV. Dem „Herdbuchverein für den Gemeindebezirk Nohra“ zu Nohra ist in
Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 10 des Ausführungs-=gesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 30. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[(96|] V. Dem Herdbuchverein für die Gemeindebezirke Dienstedt und Breitenheerda
mit dem Sitze in Dienstedt ist in Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs und 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit
verliehen worden.
Weimar, den 30. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[(97] Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3379 Bekanntmachung, betr. Anderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907.
„ 3380 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den.
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 43:
S. 442 Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern
vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind.
„ 454 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
„ 457 Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.