Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[(95]  IV.  Dem  „Herdbuchverein  für  den  Gemeindebezirk  Nohra“  zu  Nohra  ist  in
Gemäßheit  der  §§  22  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  10  des  Ausführungs-=gesetzes
  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.
Weimar,  den  30.  September  1907.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departementschef:
Slevogt.

[(96|]  V.  Dem  Herdbuchverein  für  die  Gemeindebezirke  Dienstedt  und  Breitenheerda
  mit  dem  Sitze  in  Dienstedt  ist  in  Gemäßheit  der  §§  22  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  und  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  die  Rechtsfähigkeit
  verliehen  worden.

Weimar,  den  30.  September  1907.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departementschef:
Slevogt.

[(97]  Das  43.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter:

Nr.  3379  Bekanntmachung,  betr.  Anderung  der  Nr.  VII  Abs.  (2)  in  Anlage  B  zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung.  Vom  16.  September  1907.

„  3380  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  Internationalen  Übereinkommen  über  den.
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  18.  September  1907.

Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  der  Nummer  43:
S.  442  Verzeichnis  der  Behörden  usw.,  die  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern
vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehen  sind.
„  454  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.
„  457  Gesamtverzeichnis  derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind.

 

Buchdruckerei  der  Weimarischen  Zeitung.