Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  die  Ratifikation  dieses
Staatsvertrags  stattgefunden  hat.

Weimar,  den  17.  Oktober  1907.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
Nothe.

Staatsvertrag
zwischen  Sachsen-Weimar  und  Preußen  wegen  Herstellung  von  Eisenbahnen
zwischen
1.  Niederpöllnitz  und  Münchenbernsdorf,
2.  Geisa  und  Tann.

 

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar  und  Seine
Majestät  der  König  von  Preußen  haben  zum  Zwecke  einer  Vereinbarung  über  die
Herstellung  von  Eisenbahnen  1.  von  Niederpöllnitz  nach  Münchenbernsdorf  und
2.  von  Geisa  nach  Tann  zu  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar:
Höchstihren  Chef  des  Staatsministeriums,  Departement  des  Außern  und
Innern,  Wirklichen  Geheimen  Rat  Hans  Lutze  von  Wurmb,
Höchstihren  Ministerialdirektor  Dr.  Karl  Slevogt,
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  Oberbau-  und  Ministerialdirektor  Balduin  Wiesner,
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Baurat  Franz  Richard,
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Finanzrat  Max  Vieregge,
welche,  unter  dem  Vorbehalte  der  landesherrlichen  Ratifikation,  nachstehenden  Staatsvertrag
  abgeschlossen  haben.
Artikel  J.

Die  Königlich  Preußische  Regierung  erklärt  Sich  bereit,  Eisenbahnen  1.  von
Niederpöllnitz  nach  Münchenbernsdorf  und  2.  von  Geisa  nach  Tann  für  eigene  Rechnung
  zu  bauen,  sobald  Sie  die  gesetzliche  Ermächtigung  hierzu  erhalten  haben  wird.