Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ratifikation dieses 
Staatsvertrags stattgefunden hat. 
Weimar, den 17. Oktober 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Nothe. 
Staatsvertrag 
zwischen Sachsen-Weimar und Preußen wegen Herstellung von Eisenbahnen 
zwischen 
1. Niederpöllnitz und Münchenbernsdorf, 
2. Geisa und Tann. 
  
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und Seine 
Majestät der König von Preußen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die 
Herstellung von Eisenbahnen 1. von Niederpöllnitz nach Münchenbernsdorf und 
2. von Geisa nach Tann zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar: 
Höchstihren Chef des Staatsministeriums, Departement des Außern und 
Innern, Wirklichen Geheimen Rat Hans Lutze von Wurmb, 
Höchstihren Ministerialdirektor Dr. Karl Slevogt, 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Oberbau- und Ministerialdirektor Balduin Wiesner, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurat Franz Richard, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Max Vieregge, 
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel J. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, Eisenbahnen 1. von 
Niederpöllnitz nach Münchenbernsdorf und 2. von Geisa nach Tann für eigene Rech- 
nung zu bauen, sobald Sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird.
	        
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