Regierungsblatt
für das
Grohherzogkum Sachsen.
Nummer 2. Weimar. 15. Februar 1907.
in Apolda, Otto Ludwig und Richard Weikardt, Seite 5. — Ministerialbekanntmachung, betr. Geneh-
migung des 3. Nachtrags zum Statut der Sparkasse zu Berga a. E., Seite 5. — Ministerialbekannt-
machung, betr. die egenbuchführung bei der Hauptstaatskasse, Seite 6. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Rei # Gesetkiatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 7 und 8.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der Stiftung der an der Firma Ludwig & Winkler
Ministerialbekanntmachungen.
[7| I. Die Inhaber der Firma Ludwig & Winkler in Apolda, Otto Ludwig und
Richard Weikardt, haben eine Stiftung von 30000 Mark zur Gründung eines
Pensions= und Unterstützungs-Fonds für ihre Angestellten, welche monatliche Ge-
haltsbezüge erhalten, errichtet.
Diese Stiftung ist gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch von uns genehmigt worden.
Weimar, den 23. Januar 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[8) II. Der nachstehend abgedruckte 3. Nachtrag vom 21. November 1906 zu dem
Statut der Sparkasse zu Berga a. E. ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 6. Februar 1907.
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
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