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bestimmt und als solcher mit den in § 76 des Reichsstempelgesetzes geordneten
Prüfungen der Abgabenentrichtung nach Nummer 1 bis 4 des Tarifes beauftragt.
2. Mit der Prüfung der Abgabenentrichtung nach Tarifnummer 6 und 7 sind
die Bezirksoberkontrolleure beauftragt, mit der Einschränkung, daß die Prüfung nach
Tarifnummer 7 hinsichtlich der bei preußisch-hessischen, bayerischen und sächsischen
Eisenbahnstationen zur Ausgabe gelangenden Fahrkarten nach Maßgabe hierüber
bestehender Vereinbarungen durch Beamte dieser Staaten erfolgt.
Weimar, den 21. April 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
[48] Das 16. und 17. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3441 Zusatzakte zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen
Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die
Behandlung des Zuckers. Vom 28. Ang. 1907.
„ 3442 Protokoll über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage. Vom 19. De-
zember 1907.
„ 3443 Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland über den Zucker-
verkehr zwischen Deutschland und Rußland. Vom 20. Jannar 1908.
3444 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 9. April 1908.
„ 3445 Bekanntmachung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln. Vom 11. April
1908.
„ 3446 Gesetz zur Anderung des § 2 des Gesetzes, betr. die deutsche Flotte,
vom 14. Juni 1900. Vom 6. April 1908.
„ 3447 Allerhöchster Erlaß, betr. die Errichtung der Kaiserl. Technischen Prü-
fungsstelle. Vom 5. April 1908.
„ 3448 Bekanntmachung, betr. Abänderung der Schiffsvermessungsordnung vom
1. März 1895. Vom 12. April 1908.
Druckfehlerberichtigung. In der Ministerialbekanntmachung vom 3. April
1908 Seite 93 des Regierungsblattes muß es heißen Diphtherie-Serum mit der
Kontrollnummer 921 (statt 901).
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.