Art. 27.
Art. 28
bis 32
Art. 33.
Art. 34.
Art. 35.
Art. 36.
Art. 37.
Art. 38.
Art. 39
und 40
Art. 41.
Art. 42.
Art. 43.
Art. 44.
Art. 45.
Art. 46.
Art. 47.
Art. 48.
Art. 49
und 50
Art. 51.
Art. 52.
Art. 53.
125
Behandlung angemeldeter besserer Rechte Dritter.
UÜbernahme der Hypotheken sowie der sonstigen im Hypothekenbuch eingezeichneten
Rechte und Verfügungsbeschränkungen in das Grundbuch.
Aufnahme der im Art. 9 Absatz 2 und 3 bezeichneten Rechte und Grunddienst-
barkeiten in das Grundbuch.
Behandlung der nach Art. 19 angemeldeten Rechte, Einwendungen und Grund-
dienstbarkeiten.
Behandlung von Rechten, Einwendungen und Grunddienstbarkeiten, die erst nach
Beginn der Ausschlußfrist entstanden sind.
Nichtberücksichtigung von Rechten, Einwendungen und Grunddienstbarkeiten.
Einzeichnungen in das Hypothekenbuch während der Grundbuchanlegung.
Bekanntmachung der Verfügungen und Mitteilungen des Grundbuchamts.
Zustellung durch Aufgabe zur Post.
Zustellung durch Umlauf.
Bekanntmachung der Grundbuchanlegung durch das Grundbuchamt.
Nachträgliche Anlegung von Grundbuchblättern.
Wirkung des Ablaufs von zwei Jahren seit der Grundbuchanlegung.
Bekanntmachungen des Staatsministeriums über Grundbuchanlegungen.
Gemeinschaftliche Grundbuchblätter in besonderen Fällen.
Anwendbarkeit der sonst für Grundbuchsachen geltenden Vorschriften.
Kosten.
Eximierte Grundstücke.
Realgewerbeberechtigungen.
Bergwerkseigentum.
Inkrafttreten. Beauftragung des Staatsministeriums.
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