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Dritte Abteilung.
über das Vermögen des Eigentümers oder Miteigentümers
(Konkursordnung § 113);
3. der Vormerkung über ein eingeleitetes Enteignungsverfahren
(Ausführungsgesetz zur Grundbuchordnung Art. 14);
4. der vertragsmäßigen Feststellung der Höhe einer für einen
Überbau oder einen Notweg zu entrichtenden Rente sowie des
Verzichts auf die Rente (Bürgerliches Gesetzbuch § 914 Absatz 2,
§ 917 Absatz 2).
(2) In die Spalten 4, 5 sind die Veränderungen der in den Spalten 1
bis 3 vermerkten Rechte und Beschränkungen einzutragen. Hierher ge-
hören insbesondere die Anderung des Rangverhältnisses (Bürgerliches
Gesetzbuch § 880), die nachträgliche Anlegung eines besonderen Grund-
buchblattes für ein Erbbaurecht (Grundbuchordnung § 7 Absatz 2), die
nachträgliche Mitbelastung eines anderen Grundstücks in den Fällen des
§ 49 Absatz 1 Satz 2 der Grundbuchordnung sowie die Beschräukung
des Berechtigten in der Verfügung über ein in den Spalten 1 bis 3 ein-
getragenes Recht (Bürgerliches Gesetzbuch § 892), auch wenn die Be-
schränkung nicht erst nachträglich eintritt.
(3) Die Löschung einer Veränderung erfolgt in Spalte 6, die
Löschung der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Rechte oder Beschrän-
kungen in den Spalten 7, 8.
8 14.
(1) In der dritten Abteilung dienen die Spalten 1 bis 4 zur Ein-
tragung der Hypotheken, Grundschulden und Renteunschulden.
(2) In die Spalten 5 bis 7 sind die Veränderungen eines solchen
Rechts einzutragen. Hierher gehören insbesondere die Auderung des
Rangverhältnisses (Bürgerliches Gesetzbuch § 880), die Beschränkung des
Berechtigten in der Verfügung über das Recht (Bürgerliches Gesetzbuch
§ 892), auch wenn die Veschränkung nicht erst nachträglich eintritt, die
nachträgliche Ausschließung der Ertrilung eines Briefs oder die Auf-
hebung der Ausschließung (Bürgerliches Gesetzbuch § 1116 Absatz 2, 3),
eine Anderung in Ansehung der Verzinsung, der Zahlungszeit oder des
Zahlungsorts (Bürgerliches Gesetzbuch § 1119), die Ubertragung, Pfän-
dung oder Verpfändung des Rechts (Bürgerliches Gesetzouch § 1154