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Ministerialbekanntmachungen.
[63) I. Die Frau verwitwete Dr Elisabeth Förster-Nietzsche in Weimar hat unter
dem Namen „Nietzsche-Archiv“ eine Stiftung mit dem Sitz in Weimar er-
richtet, welche die Aufgabe hat, das Nietzsche-Archiv als Zentrum für die gesamte
Nietzsche-Forschung und als Sammelpunkt für alle geistigschöpferischen, künstlerischen
und wissenschaftlichen Bestrebungen im Sinne Friedrich Nietzsches dauernd zu er-
halten und jungen Männern aus den Berufskreisen der Juristen, Offiziere, Schrift-
steller, Künstler und Gelehrten Stipendien zu gewähren.
Diese Stiftung ist gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch von uns genehmigt worden.
Weimar, den 23. Mai 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[64] ll. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog nach empfangenem
Vortrage im Großherzoglichen Gesamtministerium gnädigst beschlossen haben, die
Errichtung einer städtischen Sparkasse in Vacha zu gestatten, sind die nachstehenden
Satzungen von uns genehmigt worden.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntuis gebracht.
Weimar, den 23. Mai 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.