Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 20. Weimar. 13. Juli 1908.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachung, die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen
betreffend, Seite 245. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 246.
Ministerialbekanntmachung,
die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Gepräge-
formen betreffend.
[73] l. Indem die Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Außerkurs-
setzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen vom 27. Juni 1908
— Reichsgesetzblatt Seite 464 — hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntnis
gebracht wird, werden die Großherzoglichen Kassen angewiesen, die hiernach zur Ein-
lösung kommenden Fünfzigpfennigstücke der Großherzoglichen Hauptstaatskasse in
Weimar zuzuführen, und zwar die kurz vor Ablauf der Einlösungsfrist eingehen-
den, bis spätestens zum 10. Oktober 1910.
Weimar, am 4. Juli 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
1908 38