Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Nummer 20. Weimar. 13. Juli 1908. 
  
— . 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen 
betreffend, Seite 245. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 246. 
  
Ministerialbekanntmachung, 
die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Gepräge- 
formen betreffend. 
[73] l. Indem die Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Außerkurs- 
setzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen vom 27. Juni 1908 
— Reichsgesetzblatt Seite 464 — hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht wird, werden die Großherzoglichen Kassen angewiesen, die hiernach zur Ein- 
lösung kommenden Fünfzigpfennigstücke der Großherzoglichen Hauptstaatskasse in 
Weimar zuzuführen, und zwar die kurz vor Ablauf der Einlösungsfrist eingehen- 
den, bis spätestens zum 10. Oktober 1910. 
Weimar, am 4. Juli 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
1908 38
	        
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