Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Anlage C., 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit vonn.. Jahren . Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von -..·........... - 
mithinnacheinerGesamtdienstzeitvon................. -.............. 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
  
Der Inhaber bezieht eine Pension von — moanatlich. 
N. N., den ter 19 
  
  
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter.......4 Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
  
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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