V. Reichs-Post= und Telegraphen-
verwaltung.
a. Mittlere Beamte.
1. Kontrolleur beim Post-Zei-
tungsamt in Berlin,
2. Kassier beim Post-Zeitungs-
amt in Berlin,
3. Ober-Postkassenkassiere ·
4. Bureau= und Rechnungsbe-
amte I. Klasse und Ober-Post-
zur
Hälfte,)
kassenbuchhalter,
5. Ober-Postsekretäre und Ober-
Telegraphensekretäre, zu
6. Vorsteher von Postämtern Hälste,
II. Klasse,
7. Postsekretäre und Tele-
graphensekretäre, ·
8. Bureau- und Rechnungsbe—
amte lI. Klasse D4
9. Ober-Postassistenten und) zur Hälfte mit
Ober-Telegraphenassi- Ausschluß der-
stenten, Postassistenten # jenigen Stellen,
und Telegraphenassisten= für welche Mili-
ten sowie Vorsteher von täranwärter nicht
Postämtern III. Klasse. 1 geeignet sind.““)
b. Unterbeamte.
1. Postpackmeister, Postschaffner
bei den Ober-Postdirektionen
und den Ober-Postkassen so-
wie im Paketbestellungs= und
sämt-
lich-
Unterbeamte im Landbestell-
. Briesträgersowie Postschaffner
Stationsaspiranten und-diätare,
im Postbegleitungsdienst, Un-)
terbeamte in gehobenen Dienst-
stellen im Postbegleitungs-
dienste,
und Botenpostdienste (Land-
briefträger)
im innern Dienste bei den
Post= und Telegraphenämtern,
Unterbeamte in gehobenen
Dienststellen im Briefträger-
315
sämt-
lich.“,)
mindestens
zu zwei
Dritteln.])
und im inneren Dienstet
bahnen.
VI. Verwaltung der Reichseisen=
Anmerkung. Stellen, die nur im Wege des
Aufrückens oder der Beförderung erreicht
werden können, sind mit einem bezeichnet.
a. Mittlere Beamte.
Materialienverwalter,
Stationsassistenten, Bahn-
hofsverwalter, Bahnhofs=
vorsteher, Oberbahnhofs=
vorsteher, Gütervorsteher,
*Obergütervorsteher, Kassen-
vorsteher, Oberkassenvor-
steher und ' Betriebskontrol=
leure
4
* Zugführer und Oberpackmeister,
Materialienverwalteraspiranten und -diätare,
zu zwei
Dritteln.
*) Die Stellen unter 1 bis 7 find nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung von Beamten
zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören.
Die Stellen der Gruppe 8 werden mit geeigneten Beamten der Gruppe 9 besetzt.
1½) Die Zahl der vorweg auszuscheidenden, den Militäramwärtern nicht zugänglichen Stellen der Gruppe 9
ist auf ein Siebentel der Gesamtstellenzahl festgesetzt.
iautt) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehbren.
) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören.