Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

V. Reichs-Post= und Telegraphen- 
verwaltung. 
a. Mittlere Beamte. 
1. Kontrolleur beim Post-Zei- 
tungsamt in Berlin, 
2. Kassier beim Post-Zeitungs- 
amt in Berlin, 
3. Ober-Postkassenkassiere · 
4. Bureau= und Rechnungsbe- 
amte I. Klasse und Ober-Post- 
zur 
Hälfte,) 
kassenbuchhalter, 
5. Ober-Postsekretäre und Ober- 
Telegraphensekretäre, zu 
6. Vorsteher von Postämtern Hälste, 
II. Klasse, 
7. Postsekretäre und Tele- 
graphensekretäre, · 
8. Bureau- und Rechnungsbe— 
amte lI. Klasse D4 
9. Ober-Postassistenten und) zur Hälfte mit 
Ober-Telegraphenassi- Ausschluß der- 
stenten, Postassistenten # jenigen Stellen, 
und Telegraphenassisten= für welche Mili- 
ten sowie Vorsteher von täranwärter nicht 
Postämtern III. Klasse. 1 geeignet sind.““) 
  
  
b. Unterbeamte. 
1. Postpackmeister, Postschaffner 
bei den Ober-Postdirektionen 
und den Ober-Postkassen so- 
wie im Paketbestellungs= und 
sämt- 
lich- 
  
Unterbeamte im Landbestell- 
. Briesträgersowie Postschaffner 
Stationsaspiranten und-diätare, 
  
im Postbegleitungsdienst, Un-) 
terbeamte in gehobenen Dienst- 
stellen im Postbegleitungs- 
dienste, 
und Botenpostdienste (Land- 
briefträger) 
im innern Dienste bei den 
Post= und Telegraphenämtern, 
Unterbeamte in gehobenen 
Dienststellen im Briefträger- 
315 
sämt- 
lich.“,) 
mindestens 
zu zwei 
Dritteln.]) 
  
  
und im inneren Dienstet 
bahnen. 
VI. Verwaltung der Reichseisen= 
Anmerkung. Stellen, die nur im Wege des 
Aufrückens oder der Beförderung erreicht 
werden können, sind mit einem bezeichnet. 
a. Mittlere Beamte. 
Materialienverwalter, 
Stationsassistenten, Bahn- 
hofsverwalter, Bahnhofs= 
vorsteher, Oberbahnhofs= 
vorsteher, Gütervorsteher, 
*Obergütervorsteher, Kassen- 
vorsteher, Oberkassenvor- 
steher und ' Betriebskontrol= 
leure 
4 
* Zugführer und Oberpackmeister, 
Materialienverwalteraspiranten und -diätare, 
zu zwei 
Dritteln. 
  
*) Die Stellen unter 1 bis 7 find nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung von Beamten 
zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören. 
Die Stellen der Gruppe 8 werden mit geeigneten Beamten der Gruppe 9 besetzt. 
1½) Die Zahl der vorweg auszuscheidenden, den Militäramwärtern nicht zugänglichen Stellen der Gruppe 9 
ist auf ein Siebentel der Gesamtstellenzahl festgesetzt. 
iautt) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der 
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehbren. 
) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der 
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören.
	        
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