Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 26. Weimar. 1. September 1908.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigunf der Stiftung des Geheimen Medizinalrats Professors
Dr. Otto Binswanger und Frau Emilie Binswanger, geborene Bädecker, in Jena, Seite 357. —
Nachtrag zur Ministerialbekanntmachung vom 17. Juli 1907 (Regierungeblatt Seite 117), betr.
die Kommission für die staatliche Prüfüng von Krankenpflegepersonen, Seite 358. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900, Seite 358. — Inhalts-
verzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 363.
Ministerialbekanntmachungen.
[91] I. Der Geheime Medizinalrat Professor Dr. Otto Binswanger und Frau
Emilie Binswanger, geborene Bädecker, in Jena haben unter dem Namen
„Otto= und Emilie-Binswanger-Freibetten= und Unterstützungsfonds“ eine Stiftung
errichtet und sie mit einem Kapital von 25000 J— ausgestattet.
Der Abwurf des Stiftungsvermögens ist ausschließlich zu verwenden:
a) zur Deckung des vollen oder eines Teils der Verpflegunskosten für be-
dürftige Kranke der psychiatrischen oder Nervenabteilung der Irrenheilanstalt
in Jena, für die weder eine Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft noch
die Großherzogliche Staatskasse in einem der Bedürftigkeit entsprechenden
Maße in Anspruch genommen werden können,
b) zur Unterstützung von Familienangehörigen bedürftiger Kranker der Irren-
heilanstalt und psychiatrischen Klinik in Jena,
Jc) zur Unterstützung aus der Frrenheilanstalt und psychiatrischen Klinik in
Jena entlassener bedürftiger Kranker.
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