Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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Seitenzahl.
L.
Landesgesetze,  s.  Gesetze.
Landesvermessung  —  dazu  von  den  Ortschaften  auszumittelnde  Handdienste  und
deren  Vergütung,  .  .  .  118.  186.

-  s.  Handdienste  —  Grund-  „Steuer-System.
and=  oder  Magazin-Hufen,  s.  Hufen.
Landmeistern  ist  die  Erlangung  des  städtischen  Bürgerrechts  nicht  anzusinnen,  und
diesfallsige  Special=  Innungs-Artikel  sind  niche  mehr  anzuwenden,  259.
and=  und  Mieth-Kutscher  —  Regulativ  der  sie  betreffenden  geseblichen  Vorschriften,  264  —  271.

 

 

 

 

-  -  -  -  weshalb  ihr  Gewerbe  zu  beschraͤnken,  .  204.
-  -  -  -  Abgabe  von  Lohnpferden  und  deren  Gleitsbe,
freiung,  264.
-  -  -  -  deren  Entrichtung  bei  Fuhren  nach  und  aus  dem  Auslande,  9065.
:  2:  3  —  bei  der  Rückfahrt,  265.  268.
-  -  -  -  die  ihnen  auszustellenden  Erlaubnißscheine  und  L
timation  durch  letztere,  .  .  .  .  263.
-  -  -  -  wie  weit  sie  gültigg  .  .  266.
-  -  —  -  deren  Ausstellung  bei  Nacht  und  Ruͤckgabe,  .  .  20(j.
-  -  -  -  Abgabeberechnung  in  Conventionsmunze  nach  den
Meilen,  .  266.
-  -  -  -  Strafe  wegen  Hinterziehung  der  Abgabe,  267.
-  -  -  -  welche  Fuhren  und  Wagen  daven  frei,  .  .  .  267.
-  -  -  -  -  -  -  -  nicht  frei,  268.
-  -  -  Verbot  des  Pferdewechsels  und  Fortschaffens  der  Reisenden
  zu  Pferde  und  mit  vorrcitenden  Knechten,  268.
4  2„:  -  -  Verfahren  der  Posimeister  und  Posthalter  bei  dies—
fallsigen  Contraventionen,  269.
-  -  -  -  Verbot  der  Lohnfuhren  an  bestimmten  Lagen,  269.
-  -  -  -  Bestimmungen  hinsichtlich  des  Ausweichens,  Verbot  des
Posthorns,  der  Postmontur  te.  269.
-  -  -  -  Verbot  der  Mitnahme  postmaßiger  Packete  und  Briefe,  200
-  -  -  -  haben  ihre  Knechte  zu  vertreten,  270.
-  -  -  Einrechnung  der  Lohnfuhrabgabe  durch  die  Post  st  ationen
  und  Expeditionen,  27.
"  2„  -  -  Behandlung  und  resp.  Veltrafung  der  urtändischen
Lohnkutcscher,  -  «  ss  270.
Landschulen,  s.  Fürsten=  und  Land-Schulen.
bebensmittel  —  Mitaufsscht  des  Militairs  über  deren  Verkauf  und  Laltung  der  Wochenmärkte:t
  .  .  .  154.
Lehngerichte,  s.  Erb=  und  Lehn-Gerichte.
Lehnserneuerung,  allgemeine,  in  der  Oberlausitz,  nach  dem  Regierungsantritte  Sr.
Majestaͤt  des  Koͤnigs  Anton  —  deren  Vekanmmachung  ,  umer  Erlassung
der  Lehnsgebühr,  "6  -  o  o  -  O  15.
kebusgebühr,  s.  Lehnserneucrung.
Lehrlinge,  s.  Handwerk.
reipzig  ist  mit  Errichtung  einer  besondern  Bürgergarde  zu  verschonen,  .  .  30.
*dasige  Handelsgbgabe,  (Schönburg.  Receßherrschaften.