Full text : Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.

durch  die  Verwesung  der  entnommenen  Streu  sich  gebildet  hätte,  ent—
zogen  wird.

In  allen  den  Fällen,  wo  der  Boden  durch  Streuentnahme  ge—
schwächt  wird  oder  dem  Walde  irgend  ein  Schaden  aus  derselben  erwächst,
  soll  der  Waldbesitzer  dieselbe  freiwillig  nie  gestatten,  sondern
da,  wo  sie  als  Berechtigung  noch  geduldet  wird,  selbst  mit  bedeutenden
Opfern  abzuschaffen  trachten.  Das  Nähere  darüber  siehe  im  Forstschutz
§  234.  Ist  die  Streuabgabe  nicht  zu  umgehen,  so  soll  man  sie
wenigstens  so  unschädlich  wie  möglich  machen,  indem  man  Folgendes
dabei  zu  beobachten  hat:

1.  Man  giebt  die  im  Walde  entbehrlichste  Streuart  ab.
Am  entbehrlichsten  ist  das  Laub  von  Wegen,  Gestellen,  Gräben  und
allen  solchen  Plätzen,  die  keine  Bodenproduktion  haben  sollen  (sog.
„Rechstreu").  Ist  diese  Streu  verbraucht,  so  kann  man  wohl  das
Laub  aus  den  Beständen  nehmen,  wo  es  sich  in  Löchern  und  allerlei
Vertiefungen  sehr  hoch  angesammelt  hat,  falls  es  nicht  durchaus  nothwendig
  wird,  um  magere  hochliegende  Bodenpartieen  desselben  Bestandes,
  angrenzender  Bestände  oder  Kulturflächen  damit  zu  düngen.
In  zweiter  Linie  werden  die  Kulturflächen  angewiesen,  um  die  darauf
wuchernden  Forstunkräuter,  zuerst  die  schädlichsten  —  Haide,  Beerkräuter,
Besenpfriem  2c.,  zu  nutzen;  die  eigentliche  Bodendecke  —  Moos,  Gras,
Humus  2c.  —  darf  jedoch  nur  in  besonderen  Fällen  angegriffen  werden.
Solche  Unkräuter  werden  am  besten  abgemäht,  weshalb  man  diese  Art
Streunutzung  wohl  auch  Mähstreu  nennt.  Auf  steilere  Hänge  darf
sie  jedoch  nie  ausgedehnt  werden.  Schließlich  kann  man  auch  noch  die
besseren  Schläge  zur  sog.  Aststreu  anweisen,  wodurch  die  kleinen  Aestchen
und  Zweige,  besonders  der  Nadelhölzer  genutzt  werden.

2.  Man  giebt  sie  nur  aus  ausgewählten  Theilen  des
Waldes  ab.  Die  fruchtbareren  und  besseren  Bodenpartieen  werden
in  allen  den  Fällen,  wo  eine  Streuabgabe  aus  den  Beständen  selbst
nöthig  werden  sollte,  zuerst  angewiesen,  namentlich  recht  frische  Tieflagen,
  feuchte  und  nasse  Orte,  Schluchten  und  zu  dichte  Moospolster,
die  oft  dadurch  schaden,  daß  sie  die  Atmosphärilien  und  die  Humusbildung
  aus  den  Waldabfällen  abhalten,  auch  die  Wurzelathmung
hindern.  Unter  keinen  Umständen  darf  die  Streu  genutzt  werden  von
dem  Winde  und  der  Aushagerung  preisgegebenen  Standorten  wie
Freilagen  auf  Kuppen,  Gebirgsrücken,  steilen  Hängen,  von  armem