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Anmeldungen, welche diesen Erfordernissen nicht entsprechen, sind dem Steuer—
pflichtigen von dem Rechnungsamte (der Steuerlokalkommission) mit der Aufforderung
zurückzugeben, sie binnen einer von dem Rechnungsamte (der Steuerlokalkommission)
zu setzenden Frist entsprechend zu vervollständigen. Wenn dieser Aufforderung
nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nachgekommen oder die Anmeldung überhaupt
verspätet eingereicht wird, so ist dieselbe als zur Berücksichtigung nicht geeignet,
zurückzugeben. Das Rechnungsamt (die Steuerlokalkommission) hat sich nach
Befinden von der Richtigkeit der Anmeldungen in geeigneter Weise Überzeugung
zu verschaffen.
D. Berücksichtigung besonderer die Stenerfähigkeit wesentlich vermindernder
wirtschaftlicher Verhältnisse.
8 21.
Bei Steuerpflichtigen, die ein oder zwei nicht selbständig zu veranlagende Kinder
unter 15 Jahren unterhalten, ist das Steuerkapital, sofern es nicht mehr als 1000-#
beträgt, um 100 -“ zu ermäßigen.
Bei Steuerpflichtigen, die drei oder mehr nicht selbständig zu veranlagende
Kinder unter 15 Jahren unterhalten, ist das Steuerkapital,
sofern es nicht mehr als 1000-“ beträgt, um 200 -, sofern es mehr
als 1000 — und nicht mehr als 2000 = beträgt, um 100 =
zu ermäßigen.
Die Ermäßigung nach Absatz 1 tritt auch ein bei verheirateten Steuerpflich-
tigen, die Kinder unter 15 Jahren nicht unterhalten, solange sie mit dem Ehegatten
einen gemeinsamen Haushalt führen.
Bezieht die Ehefrau eines Steuerpflichtigen selbständiges Erwerbseinkommen,
das dem Einkommen des Ehemannes (Haushaltungsvorstandes) nach § 6 a Absatz 2
nicht zuzurechnen ist, so findet eine Ermäßigung nur insoweit statt, als sie im
Falle der Zurechnung zu erfolgen hätte.
21 2.
Soweit sich die im § 21 vorgesehenen Ermäßigungen des Steuerkapitals nach
den Familienverhältnissen der Steuerpflichtigen bestimmen, ist der Familienstand
vom 1. November des dem Veranlagungsjahr vorausgehenden Jahres maßgebend.