Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Anmeldungen, welche diesen Erfordernissen nicht entsprechen, sind dem Steuer— 
pflichtigen von dem Rechnungsamte (der Steuerlokalkommission) mit der Aufforderung 
zurückzugeben, sie binnen einer von dem Rechnungsamte (der Steuerlokalkommission) 
zu setzenden Frist entsprechend zu vervollständigen. Wenn dieser Aufforderung 
nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nachgekommen oder die Anmeldung überhaupt 
verspätet eingereicht wird, so ist dieselbe als zur Berücksichtigung nicht geeignet, 
zurückzugeben. Das Rechnungsamt (die Steuerlokalkommission) hat sich nach 
Befinden von der Richtigkeit der Anmeldungen in geeigneter Weise Überzeugung 
zu verschaffen. 
D. Berücksichtigung besonderer die Stenerfähigkeit wesentlich vermindernder 
wirtschaftlicher Verhältnisse. 
8 21. 
Bei Steuerpflichtigen, die ein oder zwei nicht selbständig zu veranlagende Kinder 
unter 15 Jahren unterhalten, ist das Steuerkapital, sofern es nicht mehr als 1000-# 
beträgt, um 100 -“ zu ermäßigen. 
Bei Steuerpflichtigen, die drei oder mehr nicht selbständig zu veranlagende 
Kinder unter 15 Jahren unterhalten, ist das Steuerkapital, 
sofern es nicht mehr als 1000-“ beträgt, um 200 -, sofern es mehr 
als 1000 — und nicht mehr als 2000 = beträgt, um 100 = 
zu ermäßigen. 
Die Ermäßigung nach Absatz 1 tritt auch ein bei verheirateten Steuerpflich- 
tigen, die Kinder unter 15 Jahren nicht unterhalten, solange sie mit dem Ehegatten 
einen gemeinsamen Haushalt führen. 
Bezieht die Ehefrau eines Steuerpflichtigen selbständiges Erwerbseinkommen, 
das dem Einkommen des Ehemannes (Haushaltungsvorstandes) nach § 6 a Absatz 2 
nicht zuzurechnen ist, so findet eine Ermäßigung nur insoweit statt, als sie im 
Falle der Zurechnung zu erfolgen hätte. 
21 2. 
Soweit sich die im § 21 vorgesehenen Ermäßigungen des Steuerkapitals nach 
den Familienverhältnissen der Steuerpflichtigen bestimmen, ist der Familienstand 
vom 1. November des dem Veranlagungsjahr vorausgehenden Jahres maßgebend.
	        
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