Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[46] lII. Zum Vorsitzenden der Kommission für die Vor= und Hauptprüfung 
von Nahrungsmittel-Chemikern an der Universität Jena und zum prüfenden Mit- 
glied der letzteren Kommission für Nahrungsmittel-Gesetzeskunde (§ 22 Ziffer 4 
der Prüfungsvorschriften) wird bis auf weiteres — an Stelle des Großherzog- 
lichen Geheimen Oberregierungsrats Dr. Johannes Schmid-Burgk hier — der 
Kurator der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesamtuniversität Jena, 
Staatsrat Dr. Max Vollert, ernannt. 
Weimar, den 5. Mai 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus, 
zugleich im Namen und Auftrag der Herzoglich Sächs. Staatsministerien. 
Rothe. 
[47] III. Die neuerdings innerhalb der Reichsverwaltung zur Einführung ge- 
brachten Vorschriften über die Einziehung oder Kürzung der Zivilpensionen, Hinter- 
bliebenenbezüge und Wartegelder bei Wiederbeschäftigung oder Wiederanstellung von 
Pensionären, Hinterbliebenen und Wartegeldempfängern werden in der Anlage A 
den in Betracht kommenden Staats= und Gemeindebehörden des Großherzogtums 
zur Nachachtung bekannt gegeben. 
Weimar, am 5. Mai 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe.
	        
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