Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 17. Weimar. 16. Juni 1909.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904, Seite 113.
Ministerialbekanntmachung.
[61) Der Erlaß des Reichskanzlers vom 27. Mai 1909, betreffend Änderung
der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904, wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Weimar, den 2. Juni 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
Anderung
der
Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.
Die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 wird, wie folgt, geändert:
1) Im §2, III, Telegramme in offener Sprache betreffend, erhält der 2. Satz folgende
veränderte Fassung:
Sie behalten die Eigenschaft als Telegramme in offener Sprache auch, wenn sie abgekürzte
Adressen, Handelszeichen, Börsenkurse, abgekürzte und in der gewöhnlichen oder Handels-
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