Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Zu diesem Zwecke werden die Gebäude in folgende fünf Klassen 
eingeteilt: 
Klasse I. 
Gebäude mit harter Dachung, die vom Grunde bis an das Dach 
auf allen Seiten, einschließlich der Giebel, massive Umfassungen haben. 
Klasse lI. 
a) Gebäude, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse l entsprechen, 
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder- 
unterlage besteht; 
b) Gebäude mit harter Dachung, deren Umfassungswände entweder 
teilweise massiv und im übrigen aus Stein= oder Lehmsteinfachwerk 
oder ausschließlich aus Stein= oder Lehmsteinfachwerk gebaut sind. 
Klasse IHII. 
a) Gebände, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse b entsprechen, 
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder- 
unterlage besteht; 
b) Gebäude mit harter Dachung, deren Umfassungswände durchgängig 
oder in einzelnen Abteilungen aus Holz oder aus Lehmsteckenwerk 
gebaut oder ohne UÜberdeckung mit unverbrennlichem Material äußer- 
lich mit Holz bekleidet sind. 
Klasse IV. 
a) Gebäude, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse Ilb entsprechen, 
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder- 
unterlage besteht; 
b) Gebäude, die ganz oder in einzelnen Teilen mit weicher Dachung 
versehen sind. 
Ohne Rücksicht auf die Bauart gehören in die 
Klasse V. 
alle diejenigen Gebäude, die wegen des in ihnen betriebenen Gewerbes 
einer außergewöhnlichen Feuersgefahr unterliegen (8§ 7, ). 
207
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.