Zu diesem Zwecke werden die Gebäude in folgende fünf Klassen
eingeteilt:
Klasse I.
Gebäude mit harter Dachung, die vom Grunde bis an das Dach
auf allen Seiten, einschließlich der Giebel, massive Umfassungen haben.
Klasse lI.
a) Gebäude, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse l entsprechen,
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder-
unterlage besteht;
b) Gebäude mit harter Dachung, deren Umfassungswände entweder
teilweise massiv und im übrigen aus Stein= oder Lehmsteinfachwerk
oder ausschließlich aus Stein= oder Lehmsteinfachwerk gebaut sind.
Klasse IHII.
a) Gebände, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse b entsprechen,
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder-
unterlage besteht;
b) Gebäude mit harter Dachung, deren Umfassungswände durchgängig
oder in einzelnen Abteilungen aus Holz oder aus Lehmsteckenwerk
gebaut oder ohne UÜberdeckung mit unverbrennlichem Material äußer-
lich mit Holz bekleidet sind.
Klasse IV.
a) Gebäude, die ihrer übrigen Bauart nach der Klasse Ilb entsprechen,
deren Bedachung aber aus Ziegeln mit Moos= oder Strohfieder-
unterlage besteht;
b) Gebäude, die ganz oder in einzelnen Teilen mit weicher Dachung
versehen sind.
Ohne Rücksicht auf die Bauart gehören in die
Klasse V.
alle diejenigen Gebäude, die wegen des in ihnen betriebenen Gewerbes
einer außergewöhnlichen Feuersgefahr unterliegen (8§ 7, ).
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