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Der Zuschlag zur
Lau- Beitragseinheit
au 3 beträgt
fende Bezeichnung der Gebände für je 1004 emerkungen
Nr. Versicherungs-
summe
7
Ziegel-, Tonröhren-, Chamottstein= und Trottoirstein-
Fabriken und -Brennereien:
1. Oefen neuerer Konstruktion, Ringöfen, Gewölbe oder
hohe Esse
239. a) Oefen, von deren feuerberührten Flächen alles
Holzwerk mindestens 2 m entfernt ist 10
240. b) Oefen, von deren feuerberührten Flächen das
Holzwerk unter 2 m entfernt ist 20
2. die übrigen Betriebsgebäude zu 1 ohne die Trocken-
scheunen:
a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein-
schließlich 10 m entfernt
241. zu 1a 10
242. „ 1b 20
243. b) über 10 m von den Oefen entfernt — zuschlagsfrei.
244. 3. Oefen älterer Konstruktion .... 40
4. die übrigen Betriebsgebäude zu 3 ohne die Trocken-
scheunen:
245. a) mit den Oefen zusammenhängend und bis ein-
schließlich 10 m entfernt. .... 40
246. b) über 10 m von den Oefen entfernt – zuschlagsfrei.
Zigarrenfabriken (siehe Cigarrenfabriken).
Zimmereien und Bautischlereien bei Benutzung von Kraft-
und Arbeitsmaschinen:
247. a) die Sägegebäude mit Dampfkraft 70
248. b) die Sägegebäude mit Wasserkraft 50
249.— C) die übrigen Betriebsgebäude, wenn über 10m entfernt 10
Zinkgießereien (siehe Metallgießereien).
Zuckerfabriken:
250. a) bei Kocherei mit Dampf ohne Raffinerie 50
251. b) bei Kocherei auf offener Feuerung 100
252. c) mit Naffinerie 90
Zuckerwarenfabriken (siehe Cmdteretwaruufabeiken.
253.Bündholz= und Streichfeuerzeugfabriken — ausgeschlossen.
Zündstoff-Fabriken (siehe Schießpulver- Fabriken.
Zwirn-, Nähfaden= und Nähgarnfabriken ohne Spinnerei
254. a) mit Dampf= oder Heißwasserheizung . 10
255. b) mit erwärmter Luft-, Kanal= oder Ofenheizung . 16