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Wir weisen dabei noch besonders darauf hin, daß sich diese Befreiung nicht
mit auf Bezugsberechtigte erstreckt, die ihre Bezüge von anderen Eisenbahndirektionen
durch Vermittelung der Postverwaltung zugefertigt erhalten.
Weimar, den 28. August 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
Ministerialbekanntmachungen.
[94] 1. Mit Rücksicht auf die am 1. Oktober 1909 erfolgende Eingemeindung
des Gemeindebezirks Wenigenjena in den Gemeindebezirk Jena wird vom gleichen
Tage ab der bisherige Standesamtsbezirk Wenigenjena aufgehoben und mit dem
Standesamtsbezirk Jena vereinigt.
Weimar, den 18. September 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
(95] II. Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 4. März 1904
(Seite 25 des Regierungsblattes) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß zu-
folge der am 1. Oktober 1909 erfolgenden Vereinigung des Gemeindebezirks Wenigen-
jena mit dem Gemeindebezirke Jena die Stadt Jena vom gleichen Zeitpunkte ab
in drei Friedensrichterbezirk zerfällt, indem neben den beiden bereits bestehenden
Bezirken, nämlich dem nördlichen und dem südlichen Bezirk, der bisherige Friedens-
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