Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Ministerialbekanntmachungen. 
[100] J. Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 27. April 
1875 (Seite 309 des Regierungsblatts) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 
daß vom 1. Januar 1910 ab die Vereinigung des Gemeindebezirks Köstitz mit den 
Gemeindebezirken Nimritz, Döbritz und Rehmen zu einem Friedensrichterbezirk auf- 
gehoben und vom gleichen Zeitpunkte ab aus dem Gemeindebezirk Köstitz ein selb- 
ständiger Friedensrichterbezirk gebildet worden ist. 
Weimar, den 1. Oktober 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
[(101|] II. Mit Zustimmung des Reichseisenbahnamts wird die Einreihung der 
Eisenbahn von Niederpöllnitz nach Münchenbernsdorf unter die Nebenbahnen und 
die Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 — Reichs-Gesetzblatt 
S. 387 — auf diese Eisenbahn hierdurch genehmigt. 
Weimar, den 16. Oktober 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
(102) III. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung des 
Reichskanzlers vom 26. September d. J., betreffend Anderung der Postordnung 
vom 20. März 1900 — Regierungsblatt S. 331 — hierdurch zur öffentlichen 
Kenntuis gebracht. 
Weimar, den 4. Oktober 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
« Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Schmid-Burgk. 
56“
	        
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