Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regierungsblatt 
  
  
für das 
Großherzogkum Bachsen. 
Nummer 31. Weimar. 11. November 1909. 
  
Inhalt: Ministerialverordnung, betreffend Bestimmungen über die Genehmigung, Untersuchung und Revision der 
Dampfkessel, Seite 363. 
  
Ministerialverordnung. 
[106] Nachdem an Stelle der vom Bundesrate erlassenen allgemeinen polizei- 
lichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890 
(Reichs-Gesetzblatt S. 163) die denselben Gegenstand betreffenden Bestimmungen 
des Bundesrats vom 17. Dezember 1908 (Reichs-Gesetzblatt 1909 S. 3) ge- 
treten sind, wird, zugleich in Ausführung der darüber vom Bundesrat gefaßten 
weiteren Beschlüsse, unter Aufhebung der Ministerialbekanntmachung vom 26. Sep- 
tember 1891 (Regierungsblatt S. 113) hierdurch folgendes verordnet: 
1. Die von den verbündeten Regierungen getroffenen Vereinbarungen, betreffend 
Bestimmungen über die Genehmigung, Untersuchung und Revision der Dampf- 
kessel, welche nachstehend abgedruckt sind, werden hiermit, soweit deren In- 
halt nicht bereits bisher im Großherzogtum Geltung hatte, in Kraft gesetzt. 
2. Die Revisionsbücher sind von der mit der Beaufsichtigung der Dampfkessel 
amtlich beauftragten Stelle, welche die Abnahme-Untersuchung bescheinigt hat, 
auszufertigen. 
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