Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 32. Weimar. E 24. November 1909.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Errichtung einer Gemeindesparkasse in Wenigenjena und die Genehmi-
gung der Satzungen verstten, Seite 371. — Ministerialbekanntmachung, betr. Anderung der Vor-
chriften vom 13. Juni 1906 für die Beförderung von Leichen auf dem Seewege, Sette 380. —
Ministerialbekanntmachung, betr. provisorische Zulassung des zum Konsul der Vereinigten Staaten von
Amerika ernannten Ralph C. Busser in Erfurt zur Ausübung konsularischer Besugnisse für das Groß-
herzogtum Sachsen, Seite 382. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt, Seite 382.
Ministerialbekanntmachungen.
[107)] I. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog nach empfangenem Vor-
trag im Großherzoglichen Gesamtministerium gnädigst beschlossen haben, die Errich-
tung einer Gemeindesparkasse in Wenigenjena zu gestatten, sind die nachstehenden
Satzungen von uns genehmigt worden.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 30. September 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
Satungen
der Gemeindesparkasse zu Wenigenjena.
Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse.
81.
Die Sparkasse zu Wenigenjena bildet eine öffentliche Gemeindeanstalt und wird, getrennt
von dem übrigen Gemeindevermögen, unter Aufsicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe die-
ser Satzungen verwaltet.
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