Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Begrenzung der Spareinlagen. 
85. 
Einlagen unter einer Mark werden nicht angenommen; die Sparkasse gibt jedoch Spar— 
marken zum Betrage von 10 Pfennigen aus, welche als Einlagen angenommen werden, wenn 
deren 10 Stück auf eine von der Sparkasse ausgegebene Sparkarte geklebt zur Einlieferung 
gelangen. 
Über den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungsausschuß je nach Lage 
der Verhältnisse Bestimmung zu treffen. 
Verzinsung der Einlagen. 
86. 
Die Sparkasse verzinst von jeder Einlage nur die volle Mark. 
Die jeweilige Höhe der für die Einlagen zu gewährenden Zinsen wird vom Gemeinde— 
rat bestimmt. 
Eine beschlossene Anderung in dem Zinsfuße ist drei Monate vor deren Eintritt in der 
Weimarischen Zeitung und den Jenaer Lokalblättern bekannt zu machen. 
Die Zinsen werden nur für volle Monate berechnet, sodaß diejenigen Beträge, welche im 
Laufe eines Monats eingezahlt sind, nur vom ersten Tage des folgenden Monats an, die- 
jenigen Beträge aber, welche im Laufe eines Monats zurückgezahlt werden, nur bis zum 
Schlusse des vorhergehenden Monats zu verzinsen sind. 
Berechnet werden die Zinsen von der Verwaltung der Sparkasse am Schlusse des Rech- 
nungsjahres, welches mit dem bürgerlichen Jahre anhebt und schließt, und wird darnach der 
gefundene Zinsbetrag dem Guthaben der Einleger in den Hauptbüchern der Sparkasse zuge- 
schrieben. Vom ersten Tage des neuen Geschäftsjahres ab wird dieser kapitalisierte Zinsen- 
betrag gleich den Einlagen mit verzinst. 
Um diese kapitalisierten Zinsen wieder zinstragend zu machen, ist die Zuschreibung in 
den ausgestellten Schuldbüchern nicht nötig. 
Es soll aber, wenn eine solche für erforderlich erachtet wird, seitens der Anstalt hierzu 
durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert werden. MWünscht sie ein Beteiligter dennoch, so 
wird dies während der regelmäßigen Geschäftsstunden, wenn das laufende Geschäft es gestattet, 
sonst zu geeigneter, vorher bekannt zu machender Zeit, bewirkt. 
Rückzahlung und Kündigung der Einlagen. 
8 7. 
Die Rückzahlung von Einlagen bis zum Betrage von 100 M kann für jedes Schuld- 
buch ohne vorherige Kündigung an jedem Geschäftstage der Sparkasse gefordert werden, je- 
58“
	        
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