Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Für die Abgrenzung der Wahlbezirke bleibt die Verordnung vom 17. April 
1896 (Regierungsblatt S. 49 flg.) maßgebend. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 24. November 1909. 
Wilhelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. Paulssen. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
(112] J. In die Großherzoglich und Herzoglich Sächsische Kommission zur 
Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in Jena ist an Stelle 
des ausgeschiedenen Geheimen Hofrats Professors Dr. Cloötta der Professor 
Dr. Wiese als Examinator für Französisch auf die Restzeit des bis zum 1. April 1910 
laufenden Prüfungsjahres eingetreten. 
Weimar, den 9. November 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
113) lI. Die von den Bundesregierungen getroffene Vereinbarung über die gegen- 
seitige Anerkennung der Reifezeugnisse wird hierdurch bekannt gegeben. 
Weimar, den 16. November 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe.
	        
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