Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regiern ugsblatt 
  
für das 
Großherzogtum Hachsen. 
Nummer 34. Weimar. 4. Dezember 1909. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl eines Landtagsabgeordneten aus dem 
Senate der Universität Jena, Seite 393. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die 
Wahl eines Landtagsabgeordneten durch die Handelskammer für das Groß erzogtum Sachsen, Seite 395. 
— Ministerialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl eines Landtagsabgeordneten durch die 
Hantwerkaammer für das Großherzogtum Sachsen, Seite 398. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
ahlordnung für die Wahl eines Landtagsabgeordneten durch die Landwirtschaftskammer für das Groß- 
herzogtum Sachsen, Seite 400. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
Wahlordnung 
für die Wahl eines Landtagsabgeordneten 
aus dem Senate der Univerfität Jena. 
(118] I. In Gemäßheit des § 13 des Landtagswahlgesetzes vom 10. April 1909 
wird folgende Wahlordnung erlassen. 
1. 
Nach Ausschreibung der allgemeinen Wahlen oder einer Ersatzwahl durch 
das Staatsministerium wird der Tag der Wahl vom Prorektor bestimmt. 
2. 
Die Wahlhandlung findet in einer Senatssitzung statt. 
Der Prorektor beruft die Senatsmitglieder durch schriftliche Einladung zur 
Wahlhandlung ein. Die Einladungen sollen so zeitig erfolgen, daß sie mindestens 
1 Woche vor dem Wahltag den Wahlberechtigten zugegangen sind. 
1909 62
	        
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