Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Als Übertragung einer Hypothek wird es auch angesehen, wenn der Pfand- 
schuldner die Stelle einer getilgten, aber noch nicht gelöschten Pfandschuld einem 
neuen Gläubiger einräumt, oder wenn bei einer Hypothek der in 8 157 des 
Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichneten Art die Bestel— 
lung eines Vertreters für den jeweiligen Gläubiger ins Hypothekenbuch ein— 
getragen wird. 
8 136. 
Für die Erneuerung einer Eintragung oder Vormerkung werden fünf Kruenernusciner 
Zehnteile der Gebühr erhoben, die für die Eintragung oder Vormerkung des Vormerkung. 
Rechts zu erheben sein würde. Die Gebührenermäßigung nach § 130 bleibt 
dabei außer Betracht. 
Erfolgt die Erneuerung bei Gelegenheit einer anderen Einzeichnung in 
das Hypothekenbuch, so darf die nach Abs. 1 zu erhebende Gebühr den Höchst- 
betrag von 2 Mark nicht überschreiten. 
Erfolgt die Erneuerung einer Hypothek infolge einer Übertragung, so 
wird neben der Gebühr für die Ubertragung eine besondere Gebühr für die 
Erneuerung nicht berechnet. 
8 136. 
Für die Löschung eines eingetragenen oder vorgemerkten Rechts werden Löschungen. 
zwei Zehnteile und, wenn lediglich einzelne Grundstücke aus der Mithaft ent- 
lassen werden, nur ein Zehnteil der Gebühr erhoben, die für die Eintragung oder 
Vormerkung des Rechts zu erheben sein würde. Die Gebührenermäßigung 
nach § 130 bleibt dabei außer Betracht. 
8 137. 
Für die gerichtliche Bestätigung eines der Einzeichnung in das Hypo— Gerichtliche Be- 
thekenbuch nicht bedürfenden Rechts an einem Grundstücke wird die in § 129 stätigung= Verän- 
derung und Auf- 
besti » hebung eines nicht 
stimmte Gebühr erhoben. erhengietiche 
Für die Verrichtungen des Gerichts bei der Übertragung, Belastung oder den Rechts. 
sonstigen Anderung eines Rechts der in Abs. 1 bezeichneten Art kommen drei 
Zehnteile, für die Verrichtungen bei der Aufhebung eines solchen Rechts zwei 
Zehnteile der Gebühr in Ansatz, die für die Bestätigung des Rechts zu erheben 
sein würde.
	        
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