Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

egierungsblatt 
  
  
für das 
Grohherzogtum Hachsen. 
Nummer 36. « Weimar. vo. Dezember 1909. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anlegung von Mündelgeld bei der neuerrichteten Sparkasse in 
Wenigeniena, Seite 499. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestimmungen über die Ver- 
leihung des Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militärvereine des Großherzogtums an einzelne 
Personen, Seite 499. — Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den General- 
konsul von Kuba, Guillermo Patterson y Jäuregui in Hamburg, Seite 501. — Ministerialbekannt= 
machung, betr die Aufhebung der Bestallung des Bankiers Richard Schulze als Königlich Niederlän- 
discher Konsul für das Großherzogtum Sachsen, Seite 501. — Ministerialbekanntmachung, betr. den 
Nachtrag zu den Satzungen der Sparkasse in Weimar, Seite 501. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
die Arzneitaxe, Seite 503. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für 
das Deutsche Reich, Seite 503. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
(124] 1. Auf Grund der in § 1807 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches er- 
teilten Ermächtigung ist die neuerrichtete Sparkasse in Wenigenjena, die infolge 
der Eingemeindung von Wenigenjena eine Gemeindeanstalt der Stadt Jena ge- 
worden ist, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. 
Weimar, den 13. November 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. Departement des Innern. 
Rothe. Paulssen. 
(125|] U. Im Anschluß an den Höchsten Erlaß vom 4. Juli 1909, die Ver- 
leihung des Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militärvereine des Großherzogtums 
1909 76
	        
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