egierungsblatt
für das
Grohherzogtum Hachsen.
Nummer 36. « Weimar. vo. Dezember 1909.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anlegung von Mündelgeld bei der neuerrichteten Sparkasse in
Wenigeniena, Seite 499. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestimmungen über die Ver-
leihung des Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militärvereine des Großherzogtums an einzelne
Personen, Seite 499. — Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den General-
konsul von Kuba, Guillermo Patterson y Jäuregui in Hamburg, Seite 501. — Ministerialbekannt=
machung, betr die Aufhebung der Bestallung des Bankiers Richard Schulze als Königlich Niederlän-
discher Konsul für das Großherzogtum Sachsen, Seite 501. — Ministerialbekanntmachung, betr. den
Nachtrag zu den Satzungen der Sparkasse in Weimar, Seite 501. — Ministerialbekanntmachung, betr.
die Arzneitaxe, Seite 503. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 503.
Ministerialbekanntmachungen.
(124] 1. Auf Grund der in § 1807 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches er-
teilten Ermächtigung ist die neuerrichtete Sparkasse in Wenigenjena, die infolge
der Eingemeindung von Wenigenjena eine Gemeindeanstalt der Stadt Jena ge-
worden ist, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden.
Weimar, den 13. November 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz. Departement des Innern.
Rothe. Paulssen.
(125|] U. Im Anschluß an den Höchsten Erlaß vom 4. Juli 1909, die Ver-
leihung des Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militärvereine des Großherzogtums
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