Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[134] Das 63. und 64. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3691. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher 
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Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl 
gelagert wird. Vom 17. Dezember 1909. 
3692. Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 
13. Dezember 1909. 
3693. Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 
Vom 22. Dezember 1909. 
3694. Verordnung, betr. Anderung des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 
1875. Vom 18. Dezember 1909. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 73 und 74: 
. 1469. Anderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif 
und der Anleitung für die Zollabfertigung. 
1476. Handhabung der deutsch-russischen Nachlaßkonvention vom *çö 
1874. 
1478. Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 
durch die Elektrischen Prüfämter. 
1478. Erscheinen der deutschen Arzneitaxe 1910. 
1479. Verzeichnis der Zollstellen, die an Orten mit mehreren Zollstellen die 
Befugnisse gemäß §§ 1, 2 der Weinzollordnung auszuüben haben. 
1483. Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter. 
 
	        
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