Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

23) III. 
s ate 21 des Regierungsblattes — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht, daß nach Maßgabe des § 133 der Gewerbeordnung eine Meisterprüfungs- 
kommission für das Steinsetzergewerbe für das Großherzogtum Sachsen mit dem 
Sitze in Weimar errichtet worden ist. 
Vorsitzender der Kommission ist der Steinsetzmeister Franz Schmidt in Jena. 
Weimar, den 19. März 1909. 
29 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[24] Das 13. und 14. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 
#7 
77 
*1 
3580. 
3581. 
3582. 
3583. 
3584. 
3585. 
Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betr. Postdampfschiffsverbindungen 
mit überseeischen Ländern. Vom 8. März 1909. 
Bekanntmachung, betr. die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde 
Spaniens zu der am 3. Dezember 1903 in Paris abgeschlossenen 
internationalen Ubereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und 
Gelbfieber. Vom 8. März 1909. 
Bekanntmachung, betr. die Feststellung des Börsenpreises für Zucker. 
Vom 11. März 1909. 
Gesetz, betr. die Einwirkung von Armenunterstützung auf öffentliche 
Rechte. Vom 15. März 1909. 
Gesetz, betr. die Kontrolle des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen 
und des Haushalts der Schutzgebiete. Vom 17. März 1909. 
Bekanntmachung, betr. den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in 
Argentinien. Vom 13. März 1909.
	        
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