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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 13. Weimar. 31. Mai 1911.
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Inhalt: Ministerialverordnung vom 9. Mai 1911, betr. die Gebühren für behördliche Maßnahmen bei dem
Verkehr mit Kraftfahrzeugen, Seite 203. — Ministerialbekanntmachung, betr. Zusammensetzung der
Prüfungskommission für das Lehramt an höheren Schulen, in Jena, Seite 205. — Mlunisterial-
bekanntmachung, betr. die Vereinbarung mit dem Senate von Lübeck wegen gegenseitiger Beistands-
leistung bei der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege, Seite 206. Ministerialbekanntmachung,
betr. Aufhebung der Bezirkskatasterführung in Großrudestedt und Zuweisung der Geschäfte an das
Vermessungsamt Weimar, Seite 206. — Ministerialbekanntmachung, betr. Verleihung der Rechts-
fähigkeit an den Hilfsverein für ausscheidende Offiziere in Weimar, Seite 206. — 2 Ministerial-
bekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtheric-Serum, Seite 207. — Ministerialbekanntmachung,
betr. Genehmigung der Reinhard-Bardenheuer-Stiftung in Ruhla, Seite 207.. Ministerialbekannt-
machung, betr. Bildung eines eigenen Standesamtsbezirks für die Gemeindebezirke Förtha und
Epichnellen mit dem Sitz in Förtha, Seite 208. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt
und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 208. — Berichtigung, Seite 210.
Ministerialverordnung
vom 9. Mai 1911,
betreffend die Gebühren für behördliche Maßnahmen bei dem
Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
[47|] Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 24. Februar 1910 setzen wir
die Gebühren für die behördlichen Maßnahmen bei Ausführung der Bundesratsverord-
nung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichsgesetz-
blatt S. 389) wie folgt fest:
1. für die erstmalige Erteilung der Zulassungsbescheinigung
a) für Kraftwagen über 10 .6. 15=
b) für Kraftwagen bis 10 P. SS. 10 „
e) für Kraftrddenn 29
2. für die Erneuerung der Zulassungsbescheinigung
a) für Kraftwaggen 5„
b) für Kraftrdden1 „
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