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II. Das Anstaltspersonal.
8 11.
Das Personal soll aus einem Arzte als Vorsteher, einem Assistenten, einem Tierarzt,
einer Schreibhilfe und mindestens einem Wärter bestehen.
812.
Die in der Anstalt tätigen Personen sollen gesund und namentlich frei von übertrag-
baren Krankheiten sein. Erkrankt eine dieser Personen selbst oder eine mit ihr in Wohnungs-
gemeinschaft lebende Person an einer übertragbaren Krankheit, so ist dies dem Vorsteher der
Anstalt unverzüglich anzuzeigen. Die betreffenden Personen haben während der Dauer der
Ansteckungsgefahr das Betreten der Anstaltsräume zu meiden.
8 13.
Sämtliche Personen, welche beim Impfen oder Abimpfen entweder unmittelbar oder
mittelbar durch Instrumente mit der Impffläche oder dem Impfstoff in Berührung kommen
oder sich mit dem Verarbeiten oder mit dem Abfüllen des Impfstoffs beschäftigen, haben jedesmal
vor Beginn ihres Dienstes Hände (Nägel) und Unterarme sorgfältig zu waschen und zu des-
infizieren sowie ein waschbares, frisch gereinigtes und desinfiziertes Uberkleid anzulegen, das
erst nach Beendigung des Dienstes abzulegen ist.
III. Auswahl und Antersuchung der Imptiere.
14.
Zur Gewinnung von Tierlymphe sind junge Rinder oder Kälber zu benutzen; letztere
müssen mindestens 3 Wochen alt sein; Tiere im Alter von 5 Wochen und darüber sind den
jüngeren vorzuziehen.
15.
Die Tiere sind in den Beobachtungsstall zu bringen, gründlich zu reinigen und mög-
lichst bald von dem Anstaltstierarzt auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Hierbei ist
der Haut und bei Kälbern dem Nabel besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die Körper-
wärme im After zu messen. Es empfiehlt sich, bei den Tieren eine Tuberkulinprobe vor-
zunehmen. Nur solche Tiere, welche durchaus gesund sind, dürfen zur Gewinnung von Impf-
stoff benutzt werden.
V. Pflege und Ernährung der Impftiere.
8 16.
Die Tiere, welche gesund befunden sind, werden in den Impfstall gebracht.
§ 17.
Die Tiere sind sauber zu halten.
8 18.
Die Ernährung der Tiere erfolgt in der für ihr Alter zweckmäßigsten Art und Weise
nach Anweisung des Tierarztes im Benehmen mit dem Vorsteher der Anstalt.