Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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sitzendem und Regierungsrat Kromayer als stellvertretendem Vorsitzenden und dem 
Rechtsanwalt Dr. Bruno Krehan in Weimar als geschäftsführendem Mitgliede. 
Jedes dieser drei Mitglieder ist berechtigt, den Landarmenverband zu ver- 
treten und für ihn zu zeichnen. 
Weimar, den 1. April 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
I32] V. Dem landwirtschaftlichen Verein Possendorf und Umgegend ist in Gemäß- 
heit des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes 
zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 18. März 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[33] Das 2. bis 4. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3839. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden 
Deutschlands, Dänemarks, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande 
und der Schweiz zu dem am 26. September 1906 in Bern unter- 
zeichneten Internationalen Abkommen über das Verbot der Verwen- 
dung von weißem (gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern 
und den Beitritt Italiens, Großbritanniens und Irlands, sowie Spa- 
niens zu diesem Abkommen. Vom 31. Dezember 1910. 
3840. Gesetz, betreffeud den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten 
verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung. Vom 2. Jan. 1911. 
3841. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C□# 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 6. Jannar 1911. 
„ 3842. Bekanntmachung, betreffend die dem Juternationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Jau. 1911. 
3843. Bekanntmachung, betreffend Erhöhung der Rabatte auf schwefelsaures 
Kali. Vom 17. Jannar 1911. 
  
Buchdrudrrei der Welmarischen Zeitung.
	        
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