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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 5. Weimar. 28. März 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. den Staatsvertrag mit dem Königreich Preußen über die
Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit verbundenen Ablösungen im
Großherzogtum Sachsen durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden, vom
18. Fuli 1908, das Schlußprotokoll vom 18. Juli 1908, sowie das Ausführungsgesetz vom
28. Februar 1912, zu diesem Staatsvertrage, Seite 27.
(Nr. 12.) Ministerialbekanntmachung, betreffend den Staatsvertrag mit dem Königreich Preußen
über die Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit ver-
bundenen Ablösungen im Großherzogtum Sachsen durch die Königlich Preußischen
Auseinandersetzungsbehörden, vom 18. Juli 1908, nebst Schlußprotokoll vom
gleichen Tage.
Nachstehend wird
1. der zwischen dem Großherzogtum Sachsen und dem Königreich Preußen ab-
geschlossene Staatsvertrag, die Durchführung der Grundstückszusammen-
legungen und der damit verbundenen Ablösungen im Großherzogtum Sachsen
durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden betreffend, vom
18. Juli 1908, nebst Schlußprotokoll vom gleichen Tage,
2. das Ausführungsgesetz zu diesem Staatsvertrage vom 28. Februar 1912
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß über die Ratifikation
des Staatsvertrags besondere Bekanntmachung ergehen wird.
Weimar, den 28. Februar 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
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