Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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Nr. 4288. Bekanntmachung, betr. den gegenseitigen Schutz von Verbandszeichen 
im Deutschen Reiche und in Dänemark. Vom 1. Oktober 1913. 
„ 4289. Verordnung, betr. die Friedens= und Aufstandsleistungen für die be- 
waffnete Macht in Deutsch Südwestafrika. Vom 3. September 1913. 
  
(Nr. 121.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 46. bis 49. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Keich 
enthält auf: 
S. 985. 
„, 987. 
„ 987. 
„, 987. 
„, 988. 
„ 988. 
„ 988. 
„ 991. 
„ 992. 
„ 993. 
„, 998. 
, 1001. 
b, 1004. 
„ 1006. 
Erscheinen einer neuen Ausgabe der „Deutschen Justiz-Statistik“. 
Verbot der ferneren Verbreitung der in Paris erscheinenden periodischen 
Druckschrift „La Vie Parisienne“. 
Desgl. der in Warschau erscheinenden periodischen Druckschrift „Mucha". 
Zulassung von Arten von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung. 
Erhöhung der Heuration für alle Truppen. 
Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
Landesbehörde. 
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
Bestimmungen über die Wohltaten des Potsdamschen Großen Militär- 
Waisenhauses. 
Verfahren bei Zuziehung von Beisitzern zu den Verhandlungen des Ober- 
schiedsgerichts für Angestelltenversicherung. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
Zuweisung erweiterter Zuständigkeitsbezirke an zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Tauglichkeit von militärpflichtigen Deutschen im 
Ausland ermächtigte Arzte. 
Beiordnung eines Ober-Zollkontrolleurs als Stationskontrolleur. 
  
Druck Weimarischer Verlag G. m. b. HK in Welmar.
	        
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